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   BAG, 04.07.1979 - 5 AZR 8/78   

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https://dejure.org/1979,563
BAG, 04.07.1979 - 5 AZR 8/78 (https://dejure.org/1979,563)
BAG, Entscheidung vom 04.07.1979 - 5 AZR 8/78 (https://dejure.org/1979,563)
BAG, Entscheidung vom 04. Juli 1979 - 5 AZR 8/78 (https://dejure.org/1979,563)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gastschwestern - DRK-Schwesternschaft e.V. - Arbeit gegen Entgelt - Arbeitsverträge - Gestellungsverträge - Arbeitnehmerüberlassungsvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 32, 47
  • DB 1979, 2282
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 08.11.1978 - 5 AZR 261/77

    Dienstvertrag - Werkvertrag - Arbeitnehmerüberlassungsvertrag - Erfüllungsgehilfe

    Auszug aus BAG, 04.07.1979 - 5 AZR 8/78
    Bei der Arbeitnehmeruberlassung überläßt er dem Vertragspartner geeignete Arbeitskräfte, die dieser nach eigenen betrieblichen Erfordernissen in seinem Betrieb einsetzen kann (Urteil des Senats vom 8. November 1978 - 5 AZR 261/77 - [demnächst] AP Nr. 2 zu § 1 AÜG [zu II 1 c der Gründe] - auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 15.12.1976 - 5 AZR 600/75

    Arbeitsgerichtsverfahren: Betriebsübergang nach Rechtshängigkeit, Wirkung des

    Auszug aus BAG, 04.07.1979 - 5 AZR 8/78
    Die Arbeitnehmer könnten im Fall eines Betriebsinhaberwechsels einen vor dem Betriebsübergang eingeleiteten Kündigungsschutzprozeß gegen den früheren Arbeitgeber fortsetzen (vgl. für den Fall eines Antrags auf Verurteilung zu einer unvertretbaren Handlung Ur teil des Senats AP Nr. 1 zu § 325 ZPO [zu 1 der Gründe], für Kündigungsschutzklagen Urteil des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Februar 1978 - 1 AZR 154/76 - [demnächst] AP Nr. 60 zu Art. 9 GG Arbeitskampf [zu 1 der Gründe] - auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 154/76

    Kündigungsschutzklagen - Betriebsverpachtung - Ordnungsmäßigkeit einer

    Auszug aus BAG, 04.07.1979 - 5 AZR 8/78
    Die Arbeitnehmer könnten im Fall eines Betriebsinhaberwechsels einen vor dem Betriebsübergang eingeleiteten Kündigungsschutzprozeß gegen den früheren Arbeitgeber fortsetzen (vgl. für den Fall eines Antrags auf Verurteilung zu einer unvertretbaren Handlung Ur teil des Senats AP Nr. 1 zu § 325 ZPO [zu 1 der Gründe], für Kündigungsschutzklagen Urteil des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Februar 1978 - 1 AZR 154/76 - [demnächst] AP Nr. 60 zu Art. 9 GG Arbeitskampf [zu 1 der Gründe] - auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 18.02.1956 - 2 AZR 294/54

    Schwester - Rotes Kreuz - Mitglied einer Schwesternschaft - Arbeitsverhältnis -

    Auszug aus BAG, 04.07.1979 - 5 AZR 8/78
    Dabei kann offen bleiben, ob auch Mitglieder der DRK-Schwesternschaft Dienste aufgrund eines Arbeitsvertrages erbringen können (vgl. dazu BAG 2, 289 = AP Nr. 1 zu § 5 ArbGG 1953); die Klägerinnen waren keine Mitglieder, sie waren nur "Gastschwestern".
  • BAG, 26.11.1975 - 5 AZR 337/74

    Arbeitnehmerstatus: Berufsmusiker in einer überwiegend für eine Rundfunkanstalt

    Auszug aus BAG, 04.07.1979 - 5 AZR 8/78
    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht einen Mißbrauch der vertraglichen Gestaltungsfreiheit immer dann geprüft, wenn durch die gewählte Vertragsform die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes ausgeschaltet und damit der vom Gesetzgeber gewollte Bestandsschutz eines Arbeitsverhältnisses vereitelt wurde (vgl. Urteil des Senats vom 26. November 1975 - 5 AZR 337/74- - AP Nr. 19 zu § 611 BGB Abhängigkeit [zu III 1 der Gründe] mit weiteren Nachweisen - auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung 15.
  • BVerwG, 29.04.1966 - VII P 16.64

    Bildung eines Gesamtpersonalrats für mehrere Krankenhäuser -

    Auszug aus BAG, 04.07.1979 - 5 AZR 8/78
    Das Bundesverwaltungsgericht führt aus, daß zwischen den Rot-Kreuz-Schwestern und dem Träger von Krankenanstalten bei Abschluß der für die Rot- Kreuz-Schwesternschaft typischen Gestellungsverträ ge keine unmittelbaren arbeitsrechtlichen Vertragsbeziehungen entstehen (BVerwGE 24, 76 C?"73 = AP Nr. 1 zu § 3 PersVG Baden-Württemberg [zu 3 der Grün de]).
  • BSG, 28.08.1968 - 3 RK 70/65

    Oberschwester als Angestellte von "öffentlichen Verwaltungen" oder einer der

    Auszug aus BAG, 04.07.1979 - 5 AZR 8/78
    Nach Ansicht des Bundessozialgerichts (BSGE 28, 208 [210] = AP Nr. 7 zu § 611 BGB Rotes Kreuz [Bl. 1 R und 2]) besteht zwischen der Oberschwester und dem Träger des Krankenhauses kein Beschäftigungsverhältnis; der Träger ist weder mittelbarer noch unmittelbarer Arbeitgeber der Oberschwester.
  • BAG, 14.12.1994 - 7 ABR 26/94

    Zuordnung von Gastschwestern zum Krankenhausbetrieb

    Im Entscheidungsfall hat die Schwesternschaft nicht lediglich, wie in der dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 4. Juli 1979 (- 5 AZR 8/78 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Rotes Kreuz) zugrundeliegenden Fallgestaltung, durch Gestellungsvertrag die Pflegedienste in einem von einem fremden Rechtsträger - dort einer Knappschaft - betriebenen Krankenhaus übernommen, sondern beteiligt sich darüber hinaus selbst in nahezu beherrschender Weise an der Führung des gesamten Krankenhausbetriebes.
  • BAG, 01.06.1994 - 7 AZR 7/93

    Arbeitnehmerüberlassung - Zivildienstschulen

    In diesen Verträgen verpflichtet sich eine Schwesternschaft zur Leistung von Pflegediensten in einem Krankenhaus oder Altenheim, wobei die Schwesternschaft selbst den Einsatz der Schwestern organisiert und für die fachlich korrekte Erbringung der Pflegeleistung verantwortlich ist (BAG Urteil vom 4. Juli 1979 - 5 AZR 8/78 - EzAÜG Nr. 58).
  • BAG, 14.02.1991 - 2 AZR 363/90

    Rechtmäßigkeit der Kündigung eines Kirchenbediensteten - Öffentlich-rechtliche

    Auch für den Fall, daß die Krankenschwester als eine sog. Gastschwester in einem Arbeitsverhältnis zur Schwesternschaft steht, gilt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 32, 47 = AP Nr. 10 zu § 611 BGB Rotes Kreuz), daß auf der Grundlage des Gestellungsvertrages kein Arbeitsverhältnis zwischen der Gastschwester und dem Krankenhausträger zustande kommt.

    Einen Mißbrauch der vertraglichen Gestaltungsfreiheit im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen "Drittbeziehungen" hat das Bundesarbeitsgericht zwar vielfach erwogen, aber bislang in keinem Fall festgestellt (BAGE 27, 340 = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG Urteil vom 25. August 1976 - 5 AZR 427/75 - nicht veröffentlicht; BAGE 32, 47 = AP Nr. 10 zu § 611 BGB Rotes Kreuz; BAGE 39, 200 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Mittelbares Arbeitsverhältnis; Senatsurteil vom 22. Juli 1982 - 2 AZR 57/81 - nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 24. August 1983 - 7 AZR 485/81 - nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 15. Mai 1987 - 7 AZR 544/85 - nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 11. November 1988 - 7 AZR 603/87 - nicht veröffentlicht).

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